Die Humanistische Union begrüsst dieses Urteil ausdrücklich. Udo Kauss, Vorsitzender der HU Baden-Württemberg und Anwalt des klagenden Passaten, beschreibt zunächst genauer, was geschehen war.
Wegweisendes Urteil: Beobachtung von Polizeieinsätzen darf nicht verhindert werden
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Entscheidung von überregionaler Bedeutung getroffen: Dass ein Passant, der das Vorgehen der Polizei beim Kessel an der Demonstration "Mit Autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft" am 14.11.2009 beobachtet hat, abgefilmt und unter Androhung seiner Ingewahrsamnahme vom Platz verwiesen wurde, war rechtswidrig.

Autor: Johanna
Radio: RDL Datum: 25.03.2012
Länge: 08:42 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
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