Das „Römerstatut“ erlaubt den Behörden, ausländische Kriegsverbrecher in der Schweiz anzuklagen und zu verurteilen. Das Problem ist nur: Unter den aktuellen Bedingungen bleibt das „Römer Statut“ weitgehend nutzlos.
Wird die Schweiz zum Zufluchtsort von Kriegsverbrechern?
Kriegsverbrecher müssen international wirksam verfolgt werden. Dazu will auch die Schweiz beitragen und hat das so genannte „Römerstatut“ in Kraft gesetzt.

Autor: Wilma Rall
Radio: RaBe Datum: 26.03.2012
Länge: 03:24 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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