gegen die Bundes-Extremismusklausel verhandelt. Die Klausel verlangt von den Vereinen, die für ihre Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratie Mittel vom Bund beziehen, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Abgrenzung von so genannten extremistischen Bestrebungen, inklusive der Überprüfung von ProjektpartnerInnen mithilfe zb. des Verfassungsschutzberichtes.
Der Verein Akubiz (Alternatives Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz e.V.) hatte im November 2010 den Sächsischen Demokratiepreis abgelehnt, weil der Verein sich weigerte die damals taufrische Klausel zu unterzeichnen, die die Preisträger unterzeichnen sollten.
In der Folge wurde viel gegen die Klausel protestiert, viele haben sich aber auch damit arrangiert.
Im Interview mit Steffen vom Akubiz e.V. geht es um Zielrichtung der Klage, Wirkungen der offensiven Haltung gegen die Extremismusklausel ...
(kurzes Funkloch bei Minute 4:00)
Die Verhandlung findet am 25.4.2012, 13:00 Uhr im Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden. Vor dem Gericht wird es kleine Soli-Aktionen geben.
Akubiz klagt gegen die Extremismusklausel
Am 25.4.2012 wird am Verwaltungsgericht Dresden die Klage des Akubiz e.V.

Autor: linksdrehendes radio
Radio: RadioBlau Datum: 14.04.2012
Länge: 10:55 min. Bitrate: 190 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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