Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreieckland
Die Polizei darf Reisende aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren - dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. März bot sofort Schützenhilfe für die ungestörte Forsetzung dieser Kontrollpraxis, die man intuitiv doch viel eher als offen rassistisch einordnen würde. Eine Reisende zwischen der Schweiz und Deutschland berichtet RDL über ihre Erfahrung mit einer solchen Kontrolle im Zug und darüber, wie die Grenzpolizei nun gezielt mit dem Koblenzer Urteil ihr Vorgehen rechtfertigt.
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