Radio Dreyeckland sprach hierzu mit dem Anwalt des Betroffenen, Sven Adam. ImBeitrag hört ihr auch einn O-Ton des Klägers zu seinen Wünschen zur Zeit nach einem poitiven Urteil. Über die Frage, ob ein solches Urteil an der tatsächlichen Polizeipraxis etwas ändern würde, wird im Beitrag auch gesprochen.
Weitere Infos auf einer Sonderseite des Anwalts:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen
Siehe auch: Koblenzer Skandalurteil zu rassistischen Grenzkontrollen entfaltet seine Wirkung auch im Dreyeckland: http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16471:rassistischepolizeikontrollenanderdeutschschweizergrenze&catid=236&Itemid=201
Nach Koblenzer Skandalurteil: Erlaubnis zu rassistischen Polizeikontrollen geht in Berufung
Nach einem negative Kreise ziehendem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun die Berufung gegen die Entscheidung zugelassen.
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