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FRONTEX WATCH 10.07.2012

Dublin II-Verordnung Die Verordnung regelt, welcher Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.

Dublin II-Verordnung

Die Verordnung regelt, welcher Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Was in der Theorie zum Teil abstrakt klingt, entfaltet seine wahren Schrecken erst in der konkreten Praxis des Abschiebealltags.
Am Beispiel des minderjährige Ahmed aus Afghanistan lässt sich das undurchsichtige Labyrinth des Dublin-Systems gut aufzeigen. Ahmed ist allerdings nur einer von vielen.

Autor: Hardy Ess

Radio: FREIRAD 105.9 Datum: 10.07.2012

Länge: 03:40 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)