Der Landkreis ist zudem einer der letzten in Sachsen, der an der Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld für Grundleistungen festhält. Dagegen regt sich Protest der Flüchtlinge und ihrer UnterstützerInnen.
Im Interview: Markus vom Verein Bon Courage.
www.boncourage.de
Proteste von Flüchtlingen im Landkreis Leipzig
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli nach dem die Geldleistungen des Asylbewerberleistungsgesetztes zu niedrig sind und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstossen, besagt auch, dass bis zum Inkrafttreten einer neuen verfassungsgemässen Regelung, Geldleistungen in der Höhe auszuzahlen sind, die den Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe entsprechen. Dies bedeutet, dass das bisherige Taschengeld von 40,90€ nicht verfassungskonform ist und auf mindestens 130€ erhöht werden muss. Der Landkreis Leipzig verweigert die Auszahlung des erhöhten Satzes für die BewohnerInnen von drei von insgesamt vier Sammelunterkünften.

Autor: ldr
Radio: RadioBlau Datum: 04.08.2012
Länge: 17:23 min. Bitrate: 194 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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