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Baden-Württembergs Polizei filmt rechtswidrig

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert das fortgesetzte Filmen auf Demos.

Dieses steht ihrer Meinung nach im Widerspruch zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Für das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es z.B. ausdrücklich nicht massgebend, ob tatsächlich gefilmt wird bzw. die Daten übertragen werden oder nicht. Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer
Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung lässt eine Ausnahme zu.
Um zu beweisen, dass die Polizei auch filmt, wenn keine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt hat die Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit selber zahlreiche Bilder mit filmender Polizei angefertigt. Über die augenscheinlich rechtswidrige Polizeipraxis und den Briefwechsel zwischen dem zuständigen Innenministerium und dem Bündnis sprachen wir mit Alfref Denzinger von der Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 14.09.2012

Länge: 07:53 min. Bitrate: 256 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)