Pflichtmitgliedschaft in IHK und Studierendenschaften
Am Mittwoch (26.9.) soll die Pflichtmitgliedschaft in den Studierendenschaften vom sächsischen Landtag abgeschafft werden.
Das ist Landesrecht. Ein Bundesgesetz (IHKG) macht z.B. die Mitgliedschaft von Unternehmen in der Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Pflicht. Was eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft für beide (IHK und Studierendenschaften) bedeuten würde, erklärt Lars Fiehler von der IHK Dresden.
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