Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmer_innen in Einrichtungen der katholischen Kirche
Heute sollte ursprünglich vor dem Arbeitsgericht Neu-Ulm das Urteil im Fall der Kündigung einer lesbischen Erzieherin durch die römisch-katholische Kirche verkündet werden.
Dieser Termin ist aber kurzfristig abgesagt worden, weil die Parteien sich geeinigt haben.
Die katholische Kirche scheut offenbar eine öffentliche Diskussion über ihre Kündigungspraxis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern. Über die arbeitsrechtliche Situation von lesbichen und schwulen Arbeitnehmerinnen in kirchlichen Einrichtungen sprach Radio CORAX mit dem Bundesvorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland Manfred Bruns.
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