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Meinungsäusserung als schwere Nötigung – Berufung der Staatsanwaltschaft bei fünf Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen stellt Grundrechte infrage.

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Meinungsäusserung als schwere Nötigung – Berufung der Staatsanwaltschaft bei fünf Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen stellt Grundrechte infrage.

Der aufsehenerregende Prozess gegen Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen in Österreich, die wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt und 2011 freigesprochen worden sind, geht für zumindest fünf Personen in die zweite Runde.

Zentrale Begründung für die Berufung der Staatsanwaltschaft ist, dass es sich bei der Ankündigung von Demonstrationen gegen Pelzhändler_innen um schwere Nötigung handele. Nun stehen also gleich die Grundrechte infrage.

Radio Radio:
Datum Datum: 15.10.2012
Länge Länge: 06:20 min.
Bitrate Bitrate: 128 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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