Zentrale Begründung für die Berufung der Staatsanwaltschaft ist, dass es sich bei der Ankündigung von Demonstrationen gegen Pelzhändler_innen um schwere Nötigung handele. Nun stehen also gleich die Grundrechte infrage.
Meinungsäusserung als schwere Nötigung – Berufung der Staatsanwaltschaft bei fünf Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen stellt Grundrechte infrage.
Der aufsehenerregende Prozess gegen Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen in Österreich, die wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt und 2011 freigesprochen worden sind, geht für zumindest fünf Personen in die zweite Runde.
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