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Meinungsäusserung als schwere Nötigung – Berufung der Staatsanwaltschaft bei fünf Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen stellt Grundrechte infrage.

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Meinungsäusserung als schwere Nötigung – Berufung der Staatsanwaltschaft bei fünf Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen stellt Grundrechte infrage.

Der aufsehenerregende Prozess gegen Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen in Österreich, die wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt und 2011 freigesprochen worden sind, geht für zumindest fünf Personen in die zweite Runde.

Zentrale Begründung für die Berufung der Staatsanwaltschaft ist, dass es sich bei der Ankündigung von Demonstrationen gegen Pelzhändler_innen um schwere Nötigung handele. Nun stehen also gleich die Grundrechte infrage.

Creative Commons Lizenz

Autor: Gerhard Kettler

Radio: Datum: 15.10.2012

Länge: 06:20 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)