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Ist Racial Profiling legal? Koblenzer Gericht soll am Montag über Berufungsverfahren entscheiden

Die Bundespolizei darf Reisende lediglich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren - ohne weitere Verdachtsmomente.

Dies wurde durch ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichtes vom 28. Februar 2012 bestätigt, nachdem ein junger Schwarzer Deutscher im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe als einzige Person im Zug kontrolliert worden war. Da dies nicht das erste Mal passierte, klagte er gegen die aus seiner Sicht rassistische Massnahme. Das Koblenzer Gericht erklärte jedoch, dass derartige verdachtsunabhängige Kontrollen, die nur auf dem äusseren Erscheinungsbild einer Person beruhen, legal seien. Demnach ist es GrenzbeamtInnen erlaubt "bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen". Menschen mit dunklerer Hautfarbe oder was sonst noch so bei der Bundespolizei als "nicht-deutsches" Merkmal gelten mag, sind somit per se des illegalen Aufenthalts in Deutschland verdächtig. Gegen das Urteil legte der Kläger jedoch Berufung ein; darüber wird nun am kommenden Montag, den 29. Oktober, verhandelt. Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) unterstützen den Kläger. Wir sprachen mit Tahir Della vom Vorstand des ISD.

Weitere Informationen unter:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index....

http://www.bug-ev.org/themen/schwerpunkt...

http://www.isdonline.de

Autor: Simone

Radio: RDL Datum: 26.10.2012

Länge: 08:12 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)