Die Bundespolizei entschuldigte sich nach zwei Jahren beim Kläger, einem jetzt 26 jährigen Studenten aus Kassel, der im Regionalzug nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde . Eine Entschuldigung, die einer Verurteilung wegen offenkundigen Grundrechtsverstoss aus Art.3 Abs 3 GG zuvorkam. Erstritten hat dieses Urteil Sven Adam, der den Kläger rechtsanwaltlich vertrat. Mit ihm sprach RDL.
No Go für "Ethnic Profiling" - von Bundespolizei vor OVG Koblenz akzeptiert
Für den reaktionären Vorsitzenden der Deutschen sogenannten Polizeigewerkschaft Wendt, war es schöngeistige Rechtspflege, die sich nicht an der Praxis orientiert, was da nach zwei langen Jahren vor dem OVG Koblenz am Montag passierte.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 31.10.2012
Länge: 10:51 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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