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No Go für "Ethnic Profiling" - von Bundespolizei vor OVG Koblenz akzeptiert

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No Go für "Ethnic Profiling" - von Bundespolizei vor OVG Koblenz akzeptiert

Für den reaktionären Vorsitzenden der Deutschen sogenannten Polizeigewerkschaft Wendt, war es schöngeistige Rechtspflege, die sich nicht an der Praxis orientiert, was da nach zwei langen Jahren vor dem OVG Koblenz am Montag passierte.

Die Bundespolizei entschuldigte sich nach zwei Jahren beim Kläger, einem jetzt 26 jährigen Studenten aus Kassel, der im Regionalzug nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde . Eine Entschuldigung, die einer Verurteilung wegen offenkundigen Grundrechtsverstoss aus Art.3 Abs 3 GG zuvorkam. Erstritten hat dieses Urteil Sven Adam, der den Kläger rechtsanwaltlich vertrat. Mit ihm sprach RDL.

Creative Commons Lizenz

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 31.10.2012

Länge: 10:51 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)