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"Foltergesetz" als Abnick-Vorlage für den Bundestag

Im Jahre 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen der Länder zur medikamentösen Zwangsbehandlung als verfassungswidrig und für nichtig erklärt.

Im juni 2012 zog der Bundesgerichtshof nach. Auch nach Betreuungsrecht ist die medikamentöse Zwangsbehandlung in der Psychiatrie seither nicht mehr erlaubt. Umgehend forderte die Psychiatervereinigung "Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychologie und Nervenheilkunde" (DGPPN) die "Wiederherstellung der Rechtssicherheit" um ihre menschenrechtswidrige Praxis auch weiterhin ungestört fortsetzen zu können. In einem Schnellschuss will die Bundesregierung nun die geforderten Neuregelungen kurzerhand auf einen bereits zweimal im Parlament behandelten Gesetzesentwurf "aufsetzen". Im Morgenradio sprachen wir mit Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE)

Autor: mir.o

Radio: RDL Datum: 13.11.2012

Länge: 10:19 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)