Damit wurde die Rechtsunsicherheit nach einem anders lautenden Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012 beendet.
Abzuwägen waren 3 grundgesetzlich verankerte Grundrechte: das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegen das Recht auf freie Religionsausübung in Verbindung mit dem elterlichen Pflege- und Sorgerecht.
Die Knabenvorhaut gehört weiter der Religion - Kommentar zum Beschneidungsgesetz vom 12.12.12
Der deutsche Bundestag hat mit großer frakltionsübergreifender Mehrheit beschlossen, dass die Beschneidung männlicher Säuglinge in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt.
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