Ohne dass es stichhaltige Beweise gab, wurde er vom Amtsgericht Dresden des besonders schweren Landfriedensbruchs, der Körperverletzung und Beleidigung beschuldigt und soll dafür nun 1 Jahr und 10 Monate in den Knast.
Die Proteste im Februar 2011 waren insgesamt ein Spektakel der Repressionen, erinnert sei an die grossflächige Funkzellenüberwachung und zwei Verfahren nach § 129, die gegen AntifaschistInnen angestrebt wurden.
Wir sprachen mit der Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die verschiedenste Verfahren im Zusammenhang mit Dresden als engagierte Juristin begleitet, über das aktuelle Urteil, über den Stand anderer Verfahren und über den Zustand der sächsischen Demokratie.
Zum Zustand der (sächsischen) Demokratie - Urteil gegen den Antifaschisten Tim und weiteres
Am 16.1.2013 fiel das skandalöse Urteil gegen den Antifaschisten Tim H., der 2011 mit tausenden Menschen gegen den alljährlichen Naziaufmarsch in Dresden protestiert hatte.

Autor: linksdrehendes radio
Radio: RadioBlau Datum: 20.01.2013
Länge: 15:51 min. Bitrate: 190 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
Diesen Artikel...