Die Betroffenen des Heidelberger Spitzeleinsatzes wollten damit die komplette Freigabe aller Akten erreichen. Mit diesem Wunsch scheiterten sie aber weitestgehend. Am Donnerstag den 7. Februar entschloss sich der AK Spitzelklage die VGH Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Was ist hiervon und der behördeninternen Kommunikation nach dem Auffliegen Brommas, die nun teilweise freigegeben werden muss, zu erwarten?
Noch Hoffnung auf juristische Aufklärung des Spitzelfalls Simon Bromma
Gespräch mit Martin Heiming, Anwalt der vom aufgeflogenen LKA Spitzels Simon Bromma ausgeforschten Personen, zum Abschluss des In-Camera-Verfahrens vor dem VGH in Mannheim.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 11.02.2013
Länge: 07:48 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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