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Kommentar: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac

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Kommentar: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac

Wenn man einen politischen Verein nicht auf juristischem Wege verbieten kann, muss man andere Wege einschlagen.

Effizient ist der Weg über das Steuerrecht. Das hat das Antiglobalisierungsnetzwerk Attac Deutschland jetzt zu spüren bekommen. Das Oberste Finanzgericht urteilte am Dienstag, dass Attac keinen Anspruch auf den Status der Gemeinnützigkeit habe, da Attac politische Willensbildung betreibe. Jenz Steiner von coloRadio aus Dresden hat das kommentiert.

(Achtung: leichtes Klippen und Ploppen, sorry, unterwegs kein Poppschutz zur Hand)

Creative Commons Lizenz

Autor: Jenz Steiner

Radio: coloradio Datum: 26.02.2019

Länge: 02:50 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)