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Die Berliner Staatsanwaltschaft handelt gegen die Auflagen der UN-Antirassismuskonvention

Vor vier Jahren hatte der Berliner Bundesbanker Thilo Sarrazin durch rassistische und Volksverhetzende Aussagen auf sich aufmerksam gemacht.

Damals sah die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund um die Äusserungen Sarrazins zur Anklage zu bringen. Auch ein Widerspruch des Türkischen Bund Berlins brachte hier keinen Erfolg. Vor einigen Tagen gab dann der Ausschuss der UN-Antirassismuskonvention an, dass die Äusserungen Sarrazins gegen die Konvention verstossen würden. Wir sprachen dazu mit Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte. Zunächst erklärt er, was die UN-Antirassismuskonvention beihaltet.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 23.04.2013

Länge: 07:05 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)