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Wann ist der Internetpranger respektive die Internetfahndung legitim? - Die Auslegung der Verhätnismässigkeit lässt viel Spielraum übrig

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Wann ist der Internetpranger respektive die Internetfahndung legitim? - Die Auslegung der Verhätnismässigkeit lässt viel Spielraum übrig

Internetfahndung ist das neue Zauberwort: Immer dann, wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft am Ende ihres Lateins sind. Bei der Internetfahndung soll die Bevölkerung mithelfen, Straftäter zu überführen.

Internetfahndung ist das neue Zauberwort: Immer dann, wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft am Ende ihres Lateins sind. Bei der Internetfahndung soll die Bevölkerung mithelfen, Straftäter zu überführen. Im Moment passiert das im Nachgang zur Tanz Dich Frei Demonstration.
Einerseits wurde die Bevölkerung aufgerufen, Bilder von randalierenden Demonstrierenden der Polizei zu geben. Andererseits werden jetzt einzelne dieser Bilder im Internet veröffentlicht und Menschen aufgefordert, mutmassliche Täter zu identifizieren.
Kritische Stimmen sprechen da von einem Internetpranger.
Und zwar deshalb, weil ein Foto im Internet unter diesen Umständen immer auch eine Vorverurteilung ist.
Doch Pranger dürfte eigentlich nie das Ziel einer Internetfahndung sein.
Das sagt der Basler Strafrechtsprofessor Markus Schäfer im Beitrag von Benedikt Bachmann.

Creative Commons Lizenz

Autor: Benedikt Bachmann

Radio: RaBe Datum: 13.06.2013

Länge: 04:29 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)