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Racial Profiling ist im deutschen Polizeigesetz veranktert

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Racial Profiling ist im deutschen Polizeigesetz veranktert

Stellen Sie sich vor sie befinden sich auf einem Bahnhof oder Flughafen und wollen in den Urlaub reisen.

Plötzlich spricht sie ein Sicherheitsbeamter an und verlangt ihre Ausweispapiere, da sie unter Verdacht stünden, illegal ein- bzw. ausreisen zu wollen. Solche Verdächtigungen basieren oft auf einem ersten Eindruck der Sicherheitsbeamten. Und dieser erste Eindruck basiert für die meisten auf dem äußeren Erscheinungsbild einer Person. Für viele Personen ist eine verdächtigung nur aufgrund ihrer Hautfarbe keine Seltenheit. Racial Profiling heißt das dann. Der Begriff Racial Profiling taucht in den öffentlichen Diskussionen immer wieder zu recht auf. Denn eine Verdächtigung nur aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bzw. der Hautfarbe stößt auf heftige Kritik. Aber dieses vorgehen der Sicherheitsbeamten ist in den Polizeigesetzen veranktert. So behauptet es zumindest das Deutsche Institut für Menschenrechte. Hendrik Cremer vom Institut hat eine Studie über das Thema "Racial Profiling" erstellt. Mit ihm haben wir uns über die Studie unterhalten. Zunächst ging er auf die Debatte um das Racial Profiling ein.

Creative Commons Lizenz

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 01.08.2013

Länge: 12:39 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)

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