Im Artikel 24 wird ausserdem eine inklusive Schulbildung gefordert. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Uno-Behindertenrechtskonvention mangelt es in vielen Bundesländern an den gesetzlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten. Dieses Fazit zogen zwei Juristen in einer Studie für das Deutsche Institut für Menschenrechte, die vergangene Woche vorgestellt wurde. Über die Studie und den Stand der Inklusiven Bildung in Deutschland haben wir mit Dr. Valentin Aichele gesprochen. Er ist Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte. Zunächst erläutert er uns den Unterschied zwischen den Begriffen Inklusion und Integration.
"Inklusive Bildung – Schulgesetze auf dem Prüfstand" eine Studie des Instituts für Menschenrechte
Vor fünf Jahren ist die Uno-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Länder, die Menschen- und Selbstbestimmungsrechte Behinderter zu fördern.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 31.03.2014
Länge: 11:41 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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