Zukünftig sollen rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele und Beweggründe erwähnt werden. Vielleicht ist es Skepsis, die verhindert, dass die Medien breit über den Entwurf berichten. Denn eigentlich kommt das Innenministerium damit einer der Forderungen des Untersuchungsausschusses des Bundestages zur Aufklärung des Staatsversagens bei den Ermittlungen gegen die Neonaziterrorgruppe NSU nach. In der Frankfurter Rundschau ist der Jurist Dr. Oliver Tolmein als Kritiker der Gesetzesänderung zitiert worden. Er hat die SPD-Bundestagsfraktion beraten und hat mit uns über den geplanten Gesetzesentwurf gesprochen.
Unspezifisch und verwässert - der Gesetzesentwurf zur Aufnahme von Hassmotiven ins Strafrecht
Das Innenministerium will die Motivation für Gewaltverbrechen mit in die Strafgesetzgebung einfliessen lassen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 30.04.2014
Länge: 06:59 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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