Seitdem ist Prostitution bei uns nicht mehr sittenwidrig. Die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und die Ausgabe von Kondomen sind nicht mehr als „Förderung der Prostitution“ strafbar. Sexarbeiter*innen können sich kranken- und sozialversichern und sie können klagen, wenn sie ihr Geld nicht bekommen. Steuern bezahlen mussten sie immer schon, so sittenwidrig war Prostitution dann doch nicht.
Anlässlich der Prostitutionsdebatte ein Gespräch mit der Sexarbeiterin T.S.
Zur Prostitutionsdebatte ein Interview mit der Sexarbeiterin T.S.
Das deutsche „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ vom 1. Januar 2002 ist eines der liberalsten weltweit.
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