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Google hat vor dem EuGH verloren, aber in gewisser Weise auch die Informationsfreiheit.

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Google hat vor dem EuGH verloren, aber in gewisser Weise auch die Informationsfreiheit.

Vor ca. 2 Wochen stärkte der europäische Gerichtshof die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer_Innen.

Das Urteil des europäischen Gerichtshof löste zunächst bei Datenschützern und einigen Politikern Begeisterung aus. Wenn man aber genauer darüber nachdenkt scheint das sogenannte " Recht auf vergessen problematisch zu sein. Das Google jetzt auf Antrag bestimmte Verweise löschen muss könnte die Informationsfreiheit einschränken. Einer der das Urteil kritisch sieht ist der Anwalt Prof. Härting. Er erklärt uns zunächst wie es überhaupt zu der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs gekommen ist.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion.

Radio: corax Datum: 30.05.2014

Länge: 07:53 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)