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Italienisches Verfassungsgericht prüft: Kann Deutschland immun sein gegen Entschädigungsansprüche von NS-Opfern?

„Der Rechtsweg ist abgeschlossen“, verkündete der deutsche Bundespräsident Gauck bei seinem diesjährigen Griechenlandbesuch.

Hintergrund war das Thema der Entschädigungsforderungen griechischer Opfer für deutsche NS-Verbrechen. Deutsche Truppen hatten in Griechenland zahlreiche Massaker an der Zivilbevölkerung verübt, die bis heute ungesühnt geblieben sind. Eines davon fand in Distomo statt, wo vor fast genau 70 Jahren, am 10. Juni 1944, SS-Männer 218 Menschen ermordeten. Deutschland war dafür im Jahr 2000 in Griechenland rechtskräftig zu rund 28 Mio. € Entschädigung an Opferangehörige verurteilt worden. Deutschland jedoch zahlte nicht, und eine Vollstreckung des Urteils in Griechenland verhinderte die damalige rot-grüne Bundesregierung durch politischen Druck – schliesslich war Griechenland damals gerade auf dem Weg in die Eurozone...

Dass Gauck die Frage auch dieses Jahr noch so ungerührt abwimmeln konnte, liegt an einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag 2012. Der IGH beschloss damals, dass Deutschland durch seine Staatenimmunität vor Entschädigungsklagen ausländischer Opfer geschützt sei. Doch es ist nicht wahr, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen damit beendet wären. Am 10. Juni verhandelte das Oberlandesgericht Florenz die Frage, ob das Distomo-Urteil gegen Deutschland nun tatsächlich nicht mehr vollstreckt werden kann. Wir sprachen über die Verhandlung mit Martin Klingner vom Arbeitskreis Distomo, der die Opferangehörigen seit vielen Jahren solidarisch unterstützt. Zunächst fragten wir ihn, warum die rechtliche Auseinandersetzung nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs überhaupt noch weitergehen kann.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 13.06.2014

Länge: 07:18 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)