Nach einem Gesetzentwurf des Ministeriums sollen die Behörden Asylbewerber leichter in Haft nehmen können. In einigen Bundesländern werden Asylbewerber vor ihrer Abschiebung mit Strafgefangenen zusammengelegt. Die Asylbewerber sollen auch wie Strafgefangene behandelt worden sein. Deutschland muss nun nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Unterbringung von Flüchtlingen deutlich verbessern. Die höchsten EU-Richter entschieden heute, dass Flüchtlinge grundsätzlich in speziellen Einrichtungen einquartiert werden müssen. Wir sprachen dazu mit Marei Pelzer von der Organisation Pro Asyl.
Der europäische Gerichtshof hat die Abschiebehaft in Deutschland für unzulässig erklärt.
Angesichts steigender Asylbewerber-Zahlen plant das Bundesinnenministerium eine deutlich schärfere Gangart gegenüber Flüchtlingen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion.
Radio: corax Datum: 17.07.2014
Länge: 07:59 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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