Die Abschiebungshaft darf nicht in einer gewöhnlichen Haftanstalt erfolgen, dass entschied am heutigen Donnerstag der Europäische Gerichtshof. Über das Urteil und über die Frage, ob es wirklich eine Verbesserung darstellt, sprachen wir mit Marei Pelzer von pro Asyl.
10 von 16 Bundesländern bringen Abschiebehäftlinge bisher nicht gesondert unter. Was hat das Urteil denn nun für Auswirkungen?
Wir hoffen, dass es in die Richtung weiter geht. Pro Asyl zur EuGH Entscheidung: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in normalem Knast untergebracht werden
Die Abschiebungshaft darf nicht in einer gewöhnlichen Haftanstalt erfolgen, dass entschied am heutigen Donnerstag der Europäische Gerichtshof. Über das Urteil und über die Frage, ob es wirklich eine Verbesserung darstellt, sprachen wir mit Marei Pelzer von pro Asyl. 10 von 16 Bundesländern bringen Abschiebehäftlinge bisher nicht gesondert unter.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 17.07.2014
Länge: 02:39 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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