Ein § 129-Verfahren ist in Dresden eingestellt worden
Im § 129-Verfahren gegen die sogenannte „Antifa Sportgruppe“ hat sich etwas bewegt. So gibt es nach vier Jahren eine Einstellung.
Wir reden von vier Jahren „angestrengter“ Ermittlung mit so ziemlich allem was die Repressionsmaschinerie so zu bieten hat. Von Hausdurchsuchungen, über Observationen, Telefon-und Internetüberwachungen usw. usf..
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