Wir reden von vier Jahren „angestrengter“ Ermittlung mit so ziemlich allem was die Repressionsmaschinerie so zu bieten hat. Von Hausdurchsuchungen, über Observationen, Telefon-und Internetüberwachungen usw. usf..
Ein § 129-Verfahren ist in Dresden eingestellt worden
Im § 129-Verfahren gegen die sogenannte „Antifa Sportgruppe“ hat sich etwas bewegt. So gibt es nach vier Jahren eine Einstellung.
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