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"Sensationelle Entscheidung": Italienisches Verfassungsgericht stärkt Opfer von NS-Kriegsverbrechen

Am Mittwoch war ein guter Tag für die Opfer nationalsozialistischer Kriegsverbrechen in Italien und Griechenland bzw.

deren Angehörige. Das Verfassungsgericht in Rom hat entschieden, dass jeder Bürger das Recht hat, vor inländischen Gerichten Gehör zu finden. Dieses Recht schien zweieinhalb Jahre zuvor ausser Kraft gesetzt worden zu sein. Im Februar 2012 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden, dass die Immunität der Nationalstaaten es verbiete, dass italienische Gerichte die Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungszahlungen wegen NS-Kriegsverbrechen verurteilte. Die KlägerInnen blieben ohnmächtig zurück. Ihre Schicksale waren unbeschreiblich, so hatten viele von ihnen als Kinder die Massaker miterleben müssen, die SS und Wehrmacht zahlreich an der Zivilbevölkerung in Süd- und Osteuropa verübte. Deutschland hatte eine strafrechtliche wie zivilrechtliche Verfolgung dieser Verbrechen kontinuierlich verhindert. Bringt das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts nun endlich, wenn auch allzu spät, eine Wende? Darüber sprach RDL mit Martin Klingner vom AK Distomo, der in Hamburg seit Jahren für die Rechte der Opfer des Massakers von Distomo und anderer Verbrechen kämpft.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 24.10.2014

Länge: 11:03 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)