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Bedeutung des neuen Mindestlohngesetzes für studentische Nebenjobs und Praktika

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Bedeutung des neuen Mindestlohngesetzes für studentische Nebenjobs und Praktika

Der Mindestlohn kommt - zum 1. Januar 2015 wird er allgemein und gesetzlich eingeführt.

Doch so allgemeingültig sind die 8,50 Euro pro Stunde gar nicht - es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel bei Jugendlichen unter 18. Was der Mindestlohn für Studierende bedeutet, die einen studentischen Nebenjob haben oder ein Praktikum absolvieren, darüber haben wir mit Dr. Christian Paschke gesprochen.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 01.12.2014

Länge: 12:45 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)