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Bedeutung des neuen Mindestlohngesetzes für studentische Nebenjobs und Praktika

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Politik

Bedeutung des neuen Mindestlohngesetzes für studentische Nebenjobs und Praktika

Der Mindestlohn kommt - zum 1. Januar 2015 wird er allgemein und gesetzlich eingeführt.

Doch so allgemeingültig sind die 8,50 Euro pro Stunde gar nicht - es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel bei Jugendlichen unter 18. Was der Mindestlohn für Studierende bedeutet, die einen studentischen Nebenjob haben oder ein Praktikum absolvieren, darüber haben wir mit Dr. Christian Paschke gesprochen.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 01.12.2014
Länge Länge: 12:45 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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