Persilschein für Folterknechte
Juristisch als verbrecherisch verurteilt und verboten wurden Organisationen bisher nur ein einziges Mal – in den Nürnberger Prozessen von 1945/46. Das betraf unter anderem die SS, deren Sicherheitsdienst SD und die Gestapo.
Nach Artikel 9 des Statuts des damaligen Internationalen Militärgerichtshofes galt als Verbrechen dabei auch die Mitgliedschaft in solchen Organisationen; als höchstes Strafmass wurde bekanntlich die Todesstrafe verhängt... Von Sarcasticus
Essay aus der Zweiwochenschrift DAS BLÄTTCHEN (www.das-blaettchen.de) vom 22. Dezember 2014 – Ausgabe Nr. 26 (Gelesen von Holger Elias)
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