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Hasskriminalitätsgesetz: Homo- und Transphobie fehlt als Grund für Strafverfolgung

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Politik

Hasskriminalitätsgesetz: Homo- und Transphobie fehlt als Grund für Strafverfolgung

Wenn Menschen aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven Gewalt zugefügt wird, spricht man von sogenannter Hasskriminalität.

Dazu hat heute (19. März) der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenannte Hasskriminalitätsgesetz. Dieses Gesetz ist unter anderem eine Konsequenz aus den Ermittlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Doch bei diesem neuen Gesetz fehlen Homo- und Transphobie als Tatmotive. Das hat jetzt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert. Darüber haben wir mit Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband gesprochen. Zunächst haben wir ihn gefragt, was es mit dem Hasskriminalitätsgesetz genau auf sich hat.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 19.03.2015
Länge Länge: 07:34 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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