Dazu hat heute (19. März) der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenannte Hasskriminalitätsgesetz. Dieses Gesetz ist unter anderem eine Konsequenz aus den Ermittlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Doch bei diesem neuen Gesetz fehlen Homo- und Transphobie als Tatmotive. Das hat jetzt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert. Darüber haben wir mit Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband gesprochen. Zunächst haben wir ihn gefragt, was es mit dem Hasskriminalitätsgesetz genau auf sich hat.
Hasskriminalitätsgesetz: Homo- und Transphobie fehlt als Grund für Strafverfolgung
Wenn Menschen aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven Gewalt zugefügt wird, spricht man von sogenannter Hasskriminalität.
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