In einem Berliner Prozess ist dies allerdings geschehen - es wurde sogar ein psychologisches Gutachten über die Polizeizeug_innen erstellt, was sonst in solchen Gerichtsprozessen nicht üblich ist. Fazit: Freispruch für die Angeklagten, Zeug_innen nicht glaubwürdig.
Vorgetragenes (nachgestelltes) Interview mit der Rechtanwältin Undine Weyers aus Berlin, die den Prozess begleitete.
Glaubwürdigkeit von Polizeizeug_innen
Polizist_innen gelten vor Gericht als 'Berufszeugen' und entsprechend werden ihre Aussagen nur in seltenen Fällen angezweifelt.
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