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Einwerben von Direkkrediten, für dem Markt entzogene Projekte, weiter ohne hohe Hürden möglich. Erleichterung im Mietshäusersyndikat nach Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Am Donnerstag, den 24. April, hat der Bundestag das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet.

Vorgeblich als Schutz von sogenannten Kleinanlgern gedacht, als Reaktion auf die Pleite des windigen Windkraftunternehmens Prokon, sahen sich insbesondere kleine Projekte, die auf Direktkredite angewiesen sind, vom Gesetz bedroht. Das Mietshäusersyndikat befürchtete teilweise Mietsteigerungen von 50 Prozent.

Monatelang wurde deshalb Lobbyarbeit gegen das Gesetz gemacht. Was nun raus gekommen ist fragten wir Stefan Rost von der Initiative Wir sind nicht Prokon aus dem Mietshäusersyndikat.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 24.04.2015

Länge: 12:21 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)