Man hört aber auch andere Begriffe, z.B. Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft oder beE, was bedeutet: betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit.
Schon an dem Begriffswirrwarr sieht man, so ganz einfach scheinen die Zusammenhänge nicht zu sein. Die rechtliche Bezeichnung einer Transfergesellschaften lautet betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit kurz beE und hat die Grundlage im Sozialgesetzbuch Drittes Buch, (SGB III) – im Kapitel „Arbeitsförderung“ und hier speziell bei den ‚Transferleistungen‘ (in § 111 Abs 3 Nr.2)
In der heutigen Sendung wollen wir dieses Themengebiet genauer ansehen.
* Was ist eine Transfergesellschaft?
* Was ist die rechtliche Grundlage,
* wie erfolgreich sind diese Gesellschaften und
* wie ergeht es dort den Mitarbeitern.
Beispiele von Praktiker, Weltbild und Schlecker
Gast im Studio: der Frankfurter Unternehmensberater Peter Behrendt von Wieder AG.
Anmerkung: es sind 3 Sendekennungen enthalten, geeignet für Musikpausen, bei ca. 9:30; 22:48 und 34:05 Minuten.
Transfergesellschaften
Wenn Firmen ins Straucheln kommen und Personal abbauen müssen, dann hört man immer wieder in der Presse, dass für die Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet wird.

Autor: Karin Bergs
Radio: LoraMuc Datum: 06.05.2015
Länge: 45:10 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
Diesen Artikel...