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Krieg gegen Erwerbslose – Hartz IV Leistungskürzungen verfassungswidrig?

Sehr viele Hartz IV EmpfängerInnen kennen das: Leistungskürzungen wegen vermeintlicher Pflichtverstösse, z.B.

wegen Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten.

Jetzt hat das Sozialgericht Gotha am Mittwoch der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System als verfassungswidrig beurteilt. Die Klage wird nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet .

Ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher hatte zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Er tat dies aber nicht. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten „Pflichtverletzung“ wurde wieder um 30 Prozent gekürzt.

Über die Bedeutung des Urteils sprachen wir mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Er rät nun allen ALG II EmpfängerInnen, die einen Sanktionsbescheid erhalten, Widerspruch gegen diesen einzulegen und Klage zu erheben.

Falls Karlsruhe die Leistungskürzungen wirklich als verfassungswidrig betrachtet, würde das wohl auch für Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.

Roland Rosenow baten wir zunächst um eine Beurteilung des Urteils aus Gotha:

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 29.05.2015

Länge: 11:59 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)