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Auschwitz-Prozess: lebenslänglich wäre angemessen gewesen

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Auschwitz-Prozess: lebenslänglich wäre angemessen gewesen

Im aktuellen Auschwitz-Prozess ist der frühere SS-Mann Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Gröning ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass er im Frühjahr 1944 Spuren der Massentötung an ungarischen Juden verwischt hat. Und zwar indem er geholfen hatte, an der Bahnrampe im Lager Auschwitz-Birkenau Gepäck der dorthin verschleppten Menschen wegzuschaffen. Gröning verbuchte auch das Geld der Deportierten. Die Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, weil sie die Vorwürfe als nicht erwiesen ansehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Viele der Nebenkläger hatten erklärt, angesichts des Massenmordes in Auschwitz müsse die Strafe höher ausfallen. Wir sprachen über das Urteil mit Christoph Heubner. Er ist Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 16.07.2015
Länge Länge: 12:23 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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