Langheinrich, indirekt unter Verweis auf das Schweizer Modell die Förderung des publizistischen Angebots werbefinanzierter Fernsehanstalter im Lokal/Regionalbereich aus der Rundfunkgebühr verlangt. Langheinrich ist zugleich verantwortlich für völlig überzogene Erstaustrahlungsforderungen an nichtkommerzielle Radios - mindestens 50% während für komerzielle Veranstalter allenfalls gesetzlich angemessen ein Zehntel als angemessen -5% erbracht werden muss. Sien haushaltvorschlag 2015, den der gesellschaftlich kaum repränsentative Medienrat auf Vorschlag seines Haushaltsausschuss brav abnickte, realiserte eine Streichung von 150.000 € in dem Bereich der nichtkommerziellen Veranstalter.
Während die seit 2013 gültige Zweckbindung der Verausgabung, der von der Medienanstalt zu vergebenden Rundfunkgebührenmittel einen Vorrang von nichtkommerziellen Veranstaltungen und der Medienpädagogik normiert, operiert die Medienanstalt unter Langheinrichs Vorgaben offenkundig genau in die entgegen gesetzte Richtung.
Zeit für Fragen an einen der Medienpolitiker in der Regierungskoalition, Alexander Salomon.
Hier eine Auftragsstudie der LfK zu privatkommerziellen Fernsehn und dessen Förderung
Studie_Transformationen-reg-Privatfernsehen_in_BaWue_am_Scheideweg_Kuehnle-LFK.pdf
Kommerzfernsehen fördern - Nichtkommerzielle Programme kürzen? Verstösst die Medienanstalt gegen ihr Gesetz?
Beim Jahresempfang 2015 hat der Präsident der Medienanstalt (LfK), T.

Autor: kmm
Radio: RDL Datum: 21.07.2015
Länge: 11:34 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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