zu 6 ½ Jahren und anschliessender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Ihr Verteidiger, Dr. Ahmed, kündigte umgehend an, Revision einlegen zu wollen, da u. a. der psychiatrische Sachverständige voreingenommen gewesen sei und gegen wesentliche Vorgaben, was die Erstattung eines Prognosegutachtens angeht, verstossen habe. Im übrigen sei das Gericht fehlerhaft besetzt gewesen.
Carmen Forderer zu Sicherungsverwahrung verurteilt
Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F.

Autor: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora Datum: 04.08.2015
Länge: 09:48 min. Bitrate: 96 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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