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Recht auf informelle Selbstbestimmung sehr hohes Gut. - Polizei darf nicht einfach präventiv gegen kritische filmische Begleitung ihres Einsatzes vorgehen

In einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung stärkt das Bundesverfassungsgericht die Rechte von soganannten DemonstrationsbeobachterInnen.In einer nun durch das oberste Gericht aufgehobenen Entscheidungen war die Personenkontrolle eines Mitglieds der Göttinger Bürgerrechtsorganisation „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ durch Beamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) anlässlich einer Demonstration in Göttingen zunächst für rechtmässig erklärt worden.

Das Verfassungsgericht erklärte nun sowohl die Kontrolle als auch die Gerichtsentscheidung für unverhältnismässige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Über das Urteil sprachen wir mit Roland Laich von der Gruppe BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz, Göttingen.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 09.10.2015

Länge: 12:53 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)