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2 Sekunden Kraftwerk-Sample landen vor dem Bundesverfassungsgericht

2 Sekunden aus dem Kraftwerksong "Metall auf Metall" beschäftigen derzeit die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Sie sollen darüber befinden, ob diese zwei Sekunden gesampelt werden dürfen, oder ob das gegen das Urheber- und Leistungsschutzrecht verstösst. Gesampelt hat sie der Produzent Moses Pelham in dem Song "Nur mir" von Sabrina Setlur. Samples sind im HipHop keine Seltenheit, sondern gehören vielmehr zur Kultur des Musikgenre. Doch dieses Sample ist seit Jahren Grund für einen Rechtsstreit zwischen dem Kraftwerkgründer Ralf Hütter und dem Produzenten Pelham. Der Bundesgerichtshof hat Pelham bereits für schuldig befunden, das Sample geklaut zu haben. Doch der Produzent sah sich damit in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt und legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte ein wichtiger Anstoss für ein zeitgemässeres Urheberrecht sein. Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft war bei der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht dabei und hat uns den Fall genauer erklärt.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 02.12.2015

Länge: 10:36 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)