Weil in Deutschland jeder der einen Internetzugang bereitstellt Angst haben muss, für Verstösse, die über das Netzwerk begangen werden, zu haften. Grundlage dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Gegen solch eine Strafe hat sich Tobias McFadden gewehrt. Seine Gegenklage ist vom Landesgericht München zusammen mit einem Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergeleitet worden. Und das Verfahren begann gestern (9.12.2015). Wir wollten von Tobias McFadden wissen, wie es war dort vorzusprechen und worum's genau geht.
Störerhaftung wird vor dem EuGH behandelt
Warum gibt es in Deutschland nicht überall freie WLan-Netze, wie man sie aus dem (zum Teil auch europäischen) Ausland kennt?

Autor: Fabian Ekstedt
Radio: LoraMuc Datum: 10.12.2015
Länge: 07:01 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
Diesen Artikel...