Der Kodex 12 besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden darf. In 12.1 zur Berichterstattung über Straftaten heisst es weiter: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Es hagelt nun kritik: Der Kodex würde verhindern, dass über kriminelle Ausländer berichtet werde. Rechtes Klientel will Futter für seine Hetze, möchte man da meinen. Umso bedenklicher, dass jetzt tatsächlich darüber gesprochen wurde, den Kodex 12.1 zu verändern. Doch der Presserat spielt das hetzerische Spiel nicht mit, er hat sich dazu entschlossen den entsprechenden Kodex so beizubehalten. Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür eingesetzt, dass an dem Kodex 12.1 nicht gerüttelt wird. Dazu haben wir mit dem Vorsitzenden des Deutschen Journalisten Verbands, Frank Überall, gesprochen. Zunächst erklärt er, wozu diese Richtlinie dient.
Der Diskriminierungsschutz im Pressekodex bleibt bestehen - Bewertung des DJV
"Jetzt steht der Journalismus in Deutschland auf dem Prüfstand." schrieb die FAZ in ihrer Onlineausgabe, als der Presserat sich vor kurzem entschloss den Pressekodex 12.1 neu zu überprüfen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 10.03.2016
Länge: 09:59 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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