Der Europäischen Gerichtshof wird nun wohl eine grundlegende Entscheidung treffen. Es geht um den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann.
Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die grossen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten und ein Dritter über dieses offene WLAN etwas unrechtmässiges tut.
RDL am 16. März im Gespräch mit dem „Frei-Schenker“ Tobias McFadden
PIRAT Tobias McFaddens Kampf gegen die Störerhaftung vor den Europäischen Gerichtshof
Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung.

Autor: Konrad
Radio: RDL Datum: 16.03.2016
Länge: 07:43 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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