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Die Rehabilitierung der nach §175 verurteilten homosexuellen Männer ist staatliche Pflicht

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Die Rehabilitierung der nach §175 verurteilten homosexuellen Männer ist staatliche Pflicht

Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergibt, dass die Opfer des sogenannten Homosexuellen-Paragrafens 175 entschädigt werden müssen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, hat die Regierung auch aufgefordert, die Urteile aufzuheben. Der Paragraf bestand in Teilen bis 1994. Mehr als 50 000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 verurteilt. Laut Lüders seien sie damit in ihrer Menschenwürde verletzt worden. Und bis heute müssten sie ertragen, dass die Urteile nie aufgehoben worden. Warum, fragt man sich da. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland hat das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle begrüsst. Über den Hintergrund des Paragrafen sprachen wir mit Manfred Bruns vom LSVD.

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Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 12.05.2016

Länge: 08:05 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)