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Müssen für Flüchtlinge nicht die deutschen Gesetze eingehalten werden? Für European Homecare gibt es keine vertraglich festgeschriebenen Standards

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Müssen für Flüchtlinge nicht die deutschen Gesetze eingehalten werden? Für European Homecare gibt es keine vertraglich festgeschriebenen Standards

Elektronische Ein- und Ausgangskontrollen für Asylsuchende in den Erstaufnahmestellen des Regierungsbezirks Freiburg-Breisgau-Hochschwarzwald: Da klingelten die Alarmglocken bei der Humanistischen Union.

Die Bürgerrechtsorganisation hakte nach und erhielt nun Ende Mai, über drei Monate später, eine Antwort vom Regierungspräsidium Freiburg. Diese übertrifft so manche Befürchtung: Nicht nur werden Asylsuchende tatsächlich elektronisch überwacht, und dies mit schwachen Begründungen, sondern das Regierungspräsidium hat die Verpflichtungen der Betreiberfirma European Homecare noch nicht einmal mit einem schriftlichen Vertrag geregelt - es gibt also auch keinerlei geregelte Verpflichtung zum Datenschutz. Und das, obwohl die BEA in Freibung schon seit September 2015 in Betrieb ist. In Villingen-Schwenningen und Donaueschingen gibt es sogar schon länger Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir sprachen mit Udo Kauss, Vorsitzender der Humanistischen Union Baden-Württemberg.

Creative Commons Lizenz

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 06.06.2016

Länge: 09:07 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)