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Das Streikrecht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vergangene Woche noch weiter eingeschränkt

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Das Streikrecht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vergangene Woche noch weiter eingeschränkt

Letzte Woche hat das Bundesarbeitsgericht einen Streik für rechtswidrig erklärt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung - die GdF - am Frankfurter Flughafen hat 2012 gestreikt und muss jetzt dafür Schadensersatz zahlen.

Das Gericht hat einer Schadensersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport stattgegeben. Der will nun 5,2 Millionen Euro Schadensersatz geltend machen. Die Richter sahen die sogenannte Friedenspflicht verletzt. Arbeitsrechtler sehen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts kritisch, denn dadurch werden Rechte für zukünftige Streiks eingeschränkt. Das finanzielle Risiko für streikende Gewerkschaften ist durch das Urteil erheblich gestiegen. Das meint auch der Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken. Wir unterhielten uns mit ihm über das Urteil.

Autor Autor: n/a
Radio Radio: corax
Datum Datum: 02.08.2016
Länge Länge: 10:47 min.
Bitrate Bitrate: 128 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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