Das Gericht hat einer Schadensersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport stattgegeben. Der will nun 5,2 Millionen Euro Schadensersatz geltend machen. Die Richter sahen die sogenannte Friedenspflicht verletzt. Arbeitsrechtler sehen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts kritisch, denn dadurch werden Rechte für zukünftige Streiks eingeschränkt. Das finanzielle Risiko für streikende Gewerkschaften ist durch das Urteil erheblich gestiegen. Das meint auch der Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken. Wir unterhielten uns mit ihm über das Urteil.
Das Streikrecht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vergangene Woche noch weiter eingeschränkt
Letzte Woche hat das Bundesarbeitsgericht einen Streik für rechtswidrig erklärt. Die Gewerkschaft der Flugsicherung - die GdF - am Frankfurter Flughafen hat 2012 gestreikt und muss jetzt dafür Schadensersatz zahlen.

Autor: ub
Radio: corax Datum: 02.08.2016
Länge: 10:47 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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