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BGH lehnt Schaffung eines Dritten Geschlechtseintrags ab

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Gesellschaft

BGH lehnt Schaffung eines Dritten Geschlechtseintrags ab

Vanja ist weder als Frau, noch als Mann geboren, Vanja ist intersexuell. Damit ist Vanja nicht allein, etwa 2 % der Bevölkerung können bei der Geburt eigentlich nícht in die Zweigeschlechtlichkeit eingeordnet werden.

Damit aber der Staat als Verwaltungsapparat seine Bevölkerung weiter in zwei Schubkästen sortieren kann, wird ihnen dennoch eines der Geschlechter Mann oder Frau eingetragen. Oftmals damit verbunden sind gewaltvolle Maßnahmen, um Intersexuelle an dieses eingetragene Geschlecht anzupassen, sie zu "vereindeutlichen". Gegen diese Eingriffe, die ohne die Zustimmung der Intersexuellen in ihrer frühen Kindheit und Jugend durchgeführt werden, regt sich Widerstand. Und es hat sich auch etwas getan: Mittlerweile gibt es die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen, also eine Lücke dort zu lassen, wo bei anderen "weiblich" oder "männlich" steht. Vanja geht das nicht weit genug: Sie_Er will keine Lücke, sondern einen Geschlechtseintrag, der Vanja entspricht. Deswegen hat Vanja gemeinsam mit der Kampagne "Dritte Option" für die Einführung eines dritten Geschlechtseintrags geklagt. - Gestern hat der Bundesgerichtshof nun gegen Vanja entschieden. Ich spreche mit Moritz von der Kampagne "Dritte Option", die Vanjas Klage begleitet und unterstützt hat.

Autor Autor: Radio Corax
Radio Radio: corax
Datum Datum: 05.08.2016
Länge Länge: 11:12 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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