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Das Antidiskriminierungsgesetz schützt Betroffene nicht ausreichend

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Das Antidiskriminierungsgesetz schützt Betroffene nicht ausreichend

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes feiert dieses Jahr ihr 10 Jähriges Jubiläum.

Seit 10 Jahren gibt es damit auch ein Gesetz, dass Betroffene vor Diskriminierung wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität schützt. Feiern kann man das generelle Bestehen dieses Gesetzes, das es vorher in der Form nicht gab. Ein Gutachten zur Wirkung des Antidiskriminierungsgesetzes, das formal Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heisst, attestiert weitreichende Schwächen. Die Wissenschaftler kommen in ihrer Evaluation zu dem Schluss, dass das Gesetz Betroffene nicht ausreichend schützt. Eine der Autorinnen des Gutachtens ist Doris Liebscher vom Büro für Recht und Wissenschaft. Wir sprachen mit ihr über die Stärken und Schwächen des Antidiskriminierungsgesetzes.

Creative Commons Lizenz

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 12.08.2016

Länge: 12:39 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)